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Diabetes+soziales | Titelthema

DRITTE AUSGABE 2001

Diabetes und Beruf:

Partnerschaftlich Dialog Schaffen

Hermann Finck
Kurt Rinnert

Warum für Arbeitnehmer mit Diabetes und deren Arbeitgeber eine offene Kommunikation wichtig ist und welche Punkte von beiden Seiten geklärt werden sollten, erläutern Dr. Hermann Finck und Dr. Kurt Rinnert, Diabetologen DDG.

Wenn das Thema „Diabetes und Beruf“ angesprochen wird, liegt häufig das Hauptaugenmerk zunächst zu Recht auf den Problemen der Arbeitnehmer. Vereinzelt findet man auch Ansätze aus der Sicht des behandelnden Arztes. Ein weiterer Partner, der in dieser Thematik eine wichtige Rolle spielt, wird jedoch oft an den Rand der Betrachtung gedrängt: Welche Bedenken oder Fragen hat eigentlich der Arbeitgeber, wenn es um die Einstellung, Beschäftigung oder Wiedereingliederung von Menschen mit Diabetes in den Beruf geht? Klischeevorstellungen, die den Arbeitgeber pauschal als unflexiblen und intoleranten Partner darstellen, entsprechen nicht der betriebsärztlichen Praxis und führen auch nicht zu einer befriedigenden Lösung der neuen Situation, in der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer befinden. Vielmehr geht es um die Klärung, Darstellung und Vereinbarung der Zielvorstellungen in einem Dialog zwischen allen beteiligten Partnern.

Was der Arbeitgeber wissen muss
Für den Arbeitgeber ergeben sich Fragen oder Bedenken in erster Linie aus seiner Fürsorgepflicht und den daraus resultierenden Rechtsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften u.a.m.). Für den Arbeitgeber muss daher das Risiko der Diabetes-Erkrankung klar erkennbar sein zur Sicherung

  • der Situation des Betroffenen (Eigengefährdung),
  • der Mitarbeiter (Fremdgefährdung) und
  • des Betriebsablaufes (wirtschaftliche Einbußen).

Werden das Krankheitsbild und die genannten Risiken in der notwendigen Breite plausibel erläutert, ist in der Regel der Diabetes nicht mehr der ausschlaggebende Hinderungsgrund für die Einstellung oder Weiterbeschäftigung der Betroffenen.

Es gibt auch Ausnahmefälle
Natürlich gibt es Berufe, deren Ausübung grundsätzlich mit hohen Risiken verbunden ist und bei denen das allgemeine und spezielle berufliche Risiko durch einen Diabetes für alle Beteiligten nicht mehr zu verantworten ist. Zum Beispiel kann das Auftreten von Hypoglykämien bei manchen beruflichen Tätigkeiten andere Menschen oder den Diabetes-Patienten selbst gefährden. Schwere Unterzuckerungen können eine Gefahr bedeuten bei:

  • Beruflicher Personenbeförderung oder beim Transport gefährlicher Güter (z.B. bei Piloten, Lokomotivführern, Omnibusfahrern oder Lastkraftwagenfahrern)
  • Waffengebrauch (z.B. Schutzpolizei)
  • Überwachungsfunktionen mit alleiniger Verantwortung für das Leben anderer. Dies gilt für Verkehrskontrollen und -lenkung des Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehrs sowie für einen Teil der Leitstände im Industriebereich.

Das Risiko für Hypoglykämien ist natürlich bei Berufen größer, deren Arbeitsbedingungen eine jederzeitige Nahrungsaufnahme verhindern, z.B. bei Hitzearbeiten durch die vorgeschriebene Schutzkleidung. Für diese Tätigkeiten gilt in besonderem Maße, dass eine gute Diabetes-Schulung des Patienten und die Behandlung mit täglichen Stoffwechselselbstkontrollen und daraus abgeleiteten Konsequenzen manche der einschränkenden Bedingungen abmildern oder bedeutungslos machen können. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Arbeiten mit Absturzgefahr oder an anderen gefährlichen Arbeitsplätzen (wie z.B. bei Dachdeckern, Gerüstbauern, Bauarbeitern an Hochbauten).

Ähnlich zu bewerten sind

  • Tätigkeiten an gefährlichen Maschinen, an Hochöfen und beim Stahlabstich und
  • Arbeiten im Überdruck.

Eine individuelle Abwägung der beruflich bedingten Risiken wird daher in diesen Fällen oft notwendig sein, um zu einer sachgerechten und tragfähigen Lösung zu kommen. Dabei sind alle an der Behandlung des Diabetes beteiligten Partner und die der Arbeitswelt gefragt – der Diabetes-Patient selbst, der Hausarzt und der Diabetologe, der Arbeitgeber und der Betriebsarzt.

Die individuelle Verfassung zählt
Besonders wichtig und letztendlich entscheidend ist jedoch der einzelne Betroffene, seine Art der Krankheitsbewältigung und seine spezifische berufliche Situation. Allgemeine, auch noch so gut gemeinte Empfehlungen, können sich in ihren Auswirkungen oft ins Gegenteil verkehren. Das zeigt das Beispiel eines Dachdeckers, der durch eine ungezielte sozialmedizinische Beratung beinahe seinen Arbeitsplatz trotz ausgesprochen guten Stoffwechselwerten und problemlosem Krankheitsverlauf verloren hätte:

Der 32-jährige Mann ist verheiratet, hat zwei Kinder und ist von Beruf Dachdecker. Vor zehn Jahren manifestierte sich ein Typ 1- Diabetes, der von seiner damaligen Hausärztin zunächst mit Tabletten (Sulfonylharnstoff) behandelt wird. Bereits nach kurzer Zeit wird er wegen schlechter Stoffwechselwerte stationär behandelt und auf das Basis-Bolus-Prinzip (ICT) eingestellt. Danach hat er mehr als zehn Jahre lang eine dokumentiert gute Stoffwechsellage, keine Hypoglykämien und keine sonstigen Beschwerden. Er arbeitet ohne Probleme weiter als Dachdecker, Chef und Kollegen sind informiert. 1998/99 wird er auf eigenen Wunsch auf eine Insulin-Pumpentherapie umgestellt. In der Schulung erfährt der Patient, dass er als Diabetiker nicht als Dachdecker arbeiten darf. Verunsichert kündigt er in seinem Betrieb. Über das Arbeitsamt wird eine von ihm nicht gewünschte Umschulung veranlasst. Nach einer weiteren Beratung durch den Betriebsarzt kann er jedoch ohne Probleme wieder wunschgemäß als Dachdecker in seiner Firma arbeiten.

Gemeinsam zu einer befriedigenden Lösung kommen
Die Berufsberatung des Diabetikers sollte sich vor allem an seinen Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten orientieren. Sie muss die geltenden Rechtsnormen und Richtlinien sowie andere Vorschriften berücksichtigen, z.B. die den Diabetes betreffenden berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen oder Richtlinien wie die „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin“. Wünschenswert ist, dass die Beratenden über Kenntnisse sowohl in der arbeitsmedizinischen Berufskunde als auch in der Diabetesbetreuung verfügen. Eine gemeinsame Beratung durch einen Arbeitsmediziner und einen Diabetologen wäre eine gute Lösung für alle Beteiligten. Zur Beratung in beruflichen Fragen stehen auch andere Stellen wie Arbeitsämter, Berufsgenossenschaften, Medizinischer Dienst der Rentenversicherungen, Werks- und Betriebsärzte und auch der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zur Verfügung. Weitere wertvolle Tipps sind den Empfehlungen zur Beratung bei Berufswahl und Berufsausübung von Diabetikern zu entnehmen, die bei der Deutschen Diabetes-Gesellschaft, Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum, erhältlich sind.

Kontakt
Dr. med. Hermann Finck
Diabetologe DDG
Otfrid-von-Weißenburgstraße 3
36043 Fulda

Dr. med. Kurt Rinnert
Diabetologe DDG
Arbeitsmedizinischer Dienst
der Baugenossenschaft
Rheinland und Westfalen
Arbeitsmedizinisches Zentrum Köln
Jan-Wellem-Straße 1
51065 Köln

DRITTE AUSGABE 2001

Dritte Ausgabe 2001

INHALT | DIABETES + SOZIALES
Grünes Licht für Diabetiker

DIABETES + SOZIALES | TITELTHEMA
Diabetes und Beruf:

DIABETES + SOZIALES | TITELTHEMA
Mit Diabetes außen vor?

TITELTHEMA | DIABETES + SOZIALES
Diabetes bei Kindern und Jugendlichen

NEWS | VERANSTALTUNGEN
Kongressnotizen

ESSEN + TRINKEN | KNOW-HOW
Mysterium Broteinheiten

DIABETES + SPORT | PORTRAIT
Sir Steve Redgrave

NEWS | PRODUKTE
InDuo:

THERAPIE | PORTRAIT
Schulung und Behandlung für türkische Menschen mit Diabetes

THERAPIE | PORTRAIT
Die Geschichte des Insulins