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Diabetes+soziales | Titelthema
DRITTE
AUSGABE 2001  Diabetes und Beruf:
Partnerschaftlich
Dialog Schaffen
Hermann Finck
Kurt Rinnert
Warum für Arbeitnehmer mit Diabetes und deren Arbeitgeber eine offene
Kommunikation wichtig ist und welche Punkte von beiden Seiten geklärt werden
sollten, erläutern Dr. Hermann Finck und Dr. Kurt Rinnert, Diabetologen
DDG.
Wenn das Thema „Diabetes und Beruf“ angesprochen wird, liegt häufig
das Hauptaugenmerk zunächst zu Recht auf den Problemen der Arbeitnehmer.
Vereinzelt findet man auch Ansätze aus der Sicht des behandelnden Arztes.
Ein weiterer Partner, der in dieser Thematik eine wichtige Rolle spielt, wird
jedoch oft an den Rand der Betrachtung gedrängt: Welche Bedenken oder Fragen
hat eigentlich der Arbeitgeber, wenn es um die Einstellung, Beschäftigung
oder Wiedereingliederung von Menschen mit Diabetes in den Beruf geht? Klischeevorstellungen,
die den Arbeitgeber pauschal als unflexiblen und intoleranten Partner darstellen,
entsprechen nicht der betriebsärztlichen Praxis und führen auch nicht
zu einer befriedigenden Lösung der neuen Situation, in der sich Arbeitgeber
und Arbeitnehmer befinden. Vielmehr geht es um die Klärung, Darstellung
und Vereinbarung der Zielvorstellungen in einem Dialog zwischen allen beteiligten
Partnern.
Was der Arbeitgeber wissen muss
Für den Arbeitgeber ergeben sich Fragen oder Bedenken in erster Linie aus
seiner Fürsorgepflicht und den daraus resultierenden Rechtsvorschriften
(Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften
u.a.m.). Für den Arbeitgeber muss daher das Risiko der Diabetes-Erkrankung
klar erkennbar sein zur Sicherung
- der Situation des Betroffenen (Eigengefährdung),
- der Mitarbeiter (Fremdgefährdung) und
- des Betriebsablaufes (wirtschaftliche Einbußen).
Werden das Krankheitsbild und die genannten Risiken in der notwendigen Breite
plausibel erläutert, ist in der Regel der Diabetes nicht mehr der ausschlaggebende
Hinderungsgrund für die Einstellung oder Weiterbeschäftigung der Betroffenen.
Es gibt auch Ausnahmefälle
Natürlich gibt es Berufe, deren Ausübung grundsätzlich mit hohen
Risiken verbunden ist und bei denen das allgemeine und spezielle berufliche
Risiko durch einen Diabetes für alle Beteiligten nicht mehr zu verantworten
ist. Zum Beispiel kann das Auftreten von Hypoglykämien bei manchen beruflichen
Tätigkeiten andere Menschen oder den Diabetes-Patienten selbst gefährden.
Schwere Unterzuckerungen können eine Gefahr bedeuten bei:
- Beruflicher Personenbeförderung oder beim Transport gefährlicher
Güter (z.B. bei Piloten, Lokomotivführern, Omnibusfahrern oder Lastkraftwagenfahrern)
- Waffengebrauch (z.B. Schutzpolizei)
- Überwachungsfunktionen mit alleiniger Verantwortung für das Leben
anderer. Dies gilt für Verkehrskontrollen und -lenkung des Straßen-,
Schienen-, Wasser- und Luftverkehrs sowie für einen Teil der Leitstände
im Industriebereich.
Das Risiko für Hypoglykämien ist natürlich bei Berufen größer,
deren Arbeitsbedingungen eine jederzeitige Nahrungsaufnahme verhindern, z.B.
bei Hitzearbeiten durch die vorgeschriebene Schutzkleidung. Für diese Tätigkeiten
gilt in besonderem Maße, dass eine gute Diabetes-Schulung des Patienten
und die Behandlung mit täglichen Stoffwechselselbstkontrollen und daraus
abgeleiteten Konsequenzen manche der einschränkenden Bedingungen abmildern
oder bedeutungslos machen können. Dazu zählen zum Beispiel:
- Arbeiten mit Absturzgefahr oder an anderen gefährlichen Arbeitsplätzen
(wie z.B. bei Dachdeckern, Gerüstbauern, Bauarbeitern an Hochbauten).
Ähnlich zu bewerten sind
- Tätigkeiten an gefährlichen Maschinen, an Hochöfen und beim
Stahlabstich und
- Arbeiten im Überdruck.
Eine individuelle Abwägung der beruflich bedingten Risiken wird daher
in diesen Fällen oft notwendig sein, um zu einer sachgerechten und tragfähigen
Lösung zu kommen. Dabei sind alle an der Behandlung des Diabetes beteiligten
Partner und die der Arbeitswelt gefragt – der Diabetes-Patient selbst,
der Hausarzt und der Diabetologe, der Arbeitgeber und der Betriebsarzt.
Die individuelle Verfassung zählt
Besonders wichtig und letztendlich entscheidend ist jedoch der einzelne Betroffene,
seine Art der Krankheitsbewältigung und seine spezifische berufliche Situation.
Allgemeine, auch noch so gut gemeinte Empfehlungen, können sich in ihren
Auswirkungen oft ins Gegenteil verkehren. Das zeigt das Beispiel eines Dachdeckers,
der durch eine ungezielte sozialmedizinische Beratung beinahe seinen Arbeitsplatz
trotz ausgesprochen guten Stoffwechselwerten und problemlosem Krankheitsverlauf
verloren hätte:
Der 32-jährige Mann ist verheiratet, hat zwei Kinder und ist von Beruf
Dachdecker. Vor zehn Jahren manifestierte sich ein Typ 1- Diabetes, der von
seiner damaligen Hausärztin zunächst mit Tabletten (Sulfonylharnstoff)
behandelt wird. Bereits nach kurzer Zeit wird er wegen schlechter Stoffwechselwerte
stationär behandelt und auf das Basis-Bolus-Prinzip (ICT) eingestellt.
Danach hat er mehr als zehn Jahre lang eine dokumentiert gute Stoffwechsellage,
keine Hypoglykämien und keine sonstigen Beschwerden. Er arbeitet ohne Probleme
weiter als Dachdecker, Chef und Kollegen sind informiert. 1998/99 wird er auf
eigenen Wunsch auf eine Insulin-Pumpentherapie umgestellt. In der Schulung erfährt
der Patient, dass er als Diabetiker nicht als Dachdecker arbeiten darf. Verunsichert
kündigt er in seinem Betrieb. Über das Arbeitsamt wird eine von ihm
nicht gewünschte Umschulung veranlasst. Nach einer weiteren Beratung durch
den Betriebsarzt kann er jedoch ohne Probleme wieder wunschgemäß
als Dachdecker in seiner Firma arbeiten.
Gemeinsam zu einer befriedigenden Lösung kommen
Die Berufsberatung des Diabetikers sollte sich vor allem an seinen Neigungen,
Begabungen und Fähigkeiten orientieren. Sie muss die geltenden Rechtsnormen
und Richtlinien sowie andere Vorschriften berücksichtigen, z.B. die den
Diabetes betreffenden berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen oder Richtlinien wie die „Begutachtungs-Leitlinien
zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin“.
Wünschenswert ist, dass die Beratenden über Kenntnisse sowohl in der
arbeitsmedizinischen Berufskunde als auch in der Diabetesbetreuung verfügen.
Eine gemeinsame Beratung durch einen Arbeitsmediziner und einen Diabetologen
wäre eine gute Lösung für alle Beteiligten. Zur Beratung in beruflichen
Fragen stehen auch andere Stellen wie Arbeitsämter, Berufsgenossenschaften,
Medizinischer Dienst der Rentenversicherungen, Werks- und Betriebsärzte
und auch der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft zur Verfügung.
Weitere wertvolle Tipps sind den Empfehlungen zur Beratung bei Berufswahl und
Berufsausübung von Diabetikern zu entnehmen, die bei der Deutschen Diabetes-Gesellschaft,
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1, 44789 Bochum, erhältlich sind.
Kontakt
Dr. med. Hermann Finck
Diabetologe DDG
Otfrid-von-Weißenburgstraße 3
36043 Fulda
Dr. med. Kurt Rinnert
Diabetologe DDG
Arbeitsmedizinischer Dienst
der Baugenossenschaft
Rheinland und Westfalen
Arbeitsmedizinisches Zentrum Köln
Jan-Wellem-Straße 1
51065 Köln
DRITTE AUSGABE 2001 
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