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Diabetes+soziales | Titelthema
DRITTE
AUSGABE 2001  Grünes Licht für Diabetiker
Hermann
Finck
Die Blutzuckerselbstkontrolle am Steuer eines Autos vor
Fahrtantritt ist Voraussetzung für eine sichere Teilnahme
am Straßenverkehr
Grünes Licht für Diabetiker
Sicher im Verkehr mit Diabetes
Auto fahren mit Diabetes? Unter bestimmten Bedingungen kein Problem. Der Diabeteloge
Dr. Hermann Finck zeigt in seinem Beitrag, dass ein Mensch mit Diabetes auf
eine aktive Beteiligung im Straßenverkehr nicht verzichten muss, wenn
er einige wenige Ratschläge befolgt.
Mobilität ist Trend
Menschen mit Diabetes erfreuen sich wie andere Menschen der im Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrechte der freien Wahl des Berufes,
des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte sowie des Rechts auf Mobilität.
Die Gewährleistung der Mobilität hat in unserer Gesellschaft, im Berufsleben
und vor
allem auch in der Freizeit einen sehr hohen Stellenwert. Fast die Hälfte
aller gefahrenen Kilometer werden in der Freizeit zurückgelegt. Doch auch
im Berufs- und Arbeitsleben wird Mobilität und Flexibilität erwartet:
Viele Berufstätige nehmen täglich größere Entfernungen
zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Kauf, um einen Arbeitsplatz zu bekommen
oder zu erhalten. Der Erhalt der Fahrerlaubnis ist deshalb auch für Menschen
mit Diabetes von großer Bedeutung.
Das sagt der Gesetzgeber
Ein Diabetiker hat bei der Teilnahme am Straßenverkehr wie andere Verkehrsteilnehmer
auch die gesetzlichen Regelungen des Straßenverkehrs-Gesetzes (StVG),
der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung
(FeV) zu beachten. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt Paragraph 1 der Straßenverkehrs-Ordnung:
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht
und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten,
dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen
unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“ Der Verkehrsteilnehmer
mit Diabetes hat darüber hinaus auch Paragraph 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
(FeV) zu berücksichtigen: „Wer sich infolge körperlicher oder
geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr
nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für
ihn Verantwortlichen.“
Was bedeutet das für den Diabetiker? Diabetes mellitus ist von verkehrsmedizinischer
Bedeutung, weil durch behandlungsbedingte Nebenwirkungen oder auch durch krankheitsbedingte
Komplikationen die Fahrtauglichkeit oder sogar die Eignung zum Führen von
Kraftfahrzeugen eingeschränkt sein kann. Mehrere verkehrsmedizinische Untersuchungen
zur Unfallhäufigkeit von Diabetikern haben jedoch verdeutlicht, dass Diabetiker
nicht häufiger Unfälle verursachen als Nichtdiabetiker.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei Insulintherapie
Diese statistisch günstige Aussage gilt jedoch nicht für insulinbehandelte
Diabetiker mit schweren Hypoglykämien in der Vorgeschichte und mit Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörungen.
Diese Gruppe weist ein deutlich höheres Unfallrisiko auf und ist nur eingeschränkt
zum Führen eines Autos oder Motorrades geeignet. Maßnahmen wie Änderungen
der Insulintherapie sowie ein Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining ergänzt
durch häufige Blutzuckerselbstkontrollen sind für diese Menschen unbedingt
erforderlich, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Beachten
Sie hierzu auch die „Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer“
in unserem Infokasten auf der vorherigen Seite.
Eigenverantwortlich handeln
Unerlässliche Voraussetzung für die sichere Teilnahme von Menschen
mit Diabetes am Straßenverkehr ist eine intensive Schulung durch behandelnde
Ärzte und Diabetes-Teams, in der auch Fragen zur Fahrtauglichkeit geklärt
werden. Für jeden Diabetiker sollte ein bewusstes und eigenverantwortliches
Handeln mit Blutzuckerselbstkontrollen unter Beachtung der „Ratschläge
für insulinbehandelte Kraftfahrer“ selbstverständlich sein.
Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer
Insulinbehandelte Diabetiker, die als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen,
müssen zur eigenen und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer folgende
Ratschläge beachten:
- Vor Antritt einer längeren Fahrt aus juristischen und aus Gründen
der Sicherheit eine Blutzuckerselbstkontrolle durchführen und Ergebnis
protokollieren.
- Alle zur Blutzucker-Selbstkontrolle erforderlichen Gegenstände im
Fahrzeug mitführen.
- Im Fahrzeug immer ausreichende Mengen von schnell wirksamen Kohlenhydraten
(Trauben-, Würfelzucker) griffbereit halten.
- Bei Hypoglykämie oder Verdacht auf Hypoglykämie Fahrt nicht antreten.
- Bei den ersten Anzeichen einer Hypoglykämie bzw. beim geringsten Verdacht
auf Hypoglykämie Fahrt sofort unterbrechen, schnell wirksame Kohlenhydrate
einnehmen und warten, bis die Hypoglykämie sicher überwunden ist.
- Bei längeren Fahrten jeweils nach zwei Stunden Pause einlegen und
eine bestimmte Menge Kohlenhydrate essen.
- Vor Antritt einer Fahrt niemals mehr (als sonst) Insulin spritzen und niemals
weniger essen. Nie losfahren, ohne etwas gegessen zu haben (kleine KE bzw.
KHE-Menge).
- Lange Nachtfahrten möglichst vermeiden.
- Die Fahrgeschwindigkeit aus eigenem Entschluss reduzieren.
- Gewohnte Tagesverteilung der Mahlzeiten und der Insulininjektionen einhalten.
- Vor und während einer Fahrt keinen Alkohol trinken (auch kein „Diätbier“).
- Diabetikerausweis, Insulin und Insulinspritzen und ggf. Glukagon mitführen.
- Regelmäßige ärztliche Kontrollen und eine halbjährliche
Untersuchung der Sehfähigkeit durchführen lassen.
Kontakt
Dr. med. Hermann Finck
Diabetologe DDG
Otfrid-von-Weißenburgstraße 3
36043 Fulda
Felicitas
(13) und Rebecca (10) kontrollieren ihren Blutzucker auch, bevor sie losradeln,
denn nicht nur Kraftfahrzeuge gehören zum „richtigen“ Straßenverkehr.
DRITTE AUSGABE 2001 
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