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Diabetes+soziales | Titelthema

DRITTE AUSGABE 2001

Grünes Licht für Diabetiker

Hermann Finck

Die Blutzuckerselbstkontrolle am Steuer eines Autos vor
Fahrtantritt ist Voraussetzung für eine sichere Teilnahme
am Straßenverkehr

 

Grünes Licht für Diabetiker
Sicher im Verkehr mit Diabetes

Auto fahren mit Diabetes? Unter bestimmten Bedingungen kein Problem. Der Diabeteloge Dr. Hermann Finck zeigt in seinem Beitrag, dass ein Mensch mit Diabetes auf eine aktive Beteiligung im Straßenverkehr nicht verzichten muss, wenn er einige wenige Ratschläge befolgt.

Mobilität ist Trend
Menschen mit Diabetes erfreuen sich wie andere Menschen der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrechte der freien Wahl des Berufes, des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte sowie des Rechts auf Mobilität. Die Gewährleistung der Mobilität hat in unserer Gesellschaft, im Berufsleben und vor
allem auch in der Freizeit einen sehr hohen Stellenwert. Fast die Hälfte aller gefahrenen Kilometer werden in der Freizeit zurückgelegt. Doch auch im Berufs- und Arbeitsleben wird Mobilität und Flexibilität erwartet: Viele Berufstätige nehmen täglich größere Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in Kauf, um einen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu erhalten. Der Erhalt der Fahrerlaubnis ist deshalb auch für Menschen mit Diabetes von großer Bedeutung.

Das sagt der Gesetzgeber
Ein Diabetiker hat bei der Teilnahme am Straßenverkehr wie andere Verkehrsteilnehmer auch die gesetzlichen Regelungen des Straßenverkehrs-Gesetzes (StVG), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu beachten. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt Paragraph 1 der Straßenverkehrs-Ordnung: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.“ Der Verkehrsteilnehmer mit Diabetes hat darüber hinaus auch Paragraph 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu berücksichtigen: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.“

Was bedeutet das für den Diabetiker? Diabetes mellitus ist von verkehrsmedizinischer Bedeutung, weil durch behandlungsbedingte Nebenwirkungen oder auch durch krankheitsbedingte Komplikationen die Fahrtauglichkeit oder sogar die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen eingeschränkt sein kann. Mehrere verkehrsmedizinische Untersuchungen zur Unfallhäufigkeit von Diabetikern haben jedoch verdeutlicht, dass Diabetiker nicht häufiger Unfälle verursachen als Nichtdiabetiker.

Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei Insulintherapie
Diese statistisch günstige Aussage gilt jedoch nicht für insulinbehandelte Diabetiker mit schweren Hypoglykämien in der Vorgeschichte und mit Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörungen. Diese Gruppe weist ein deutlich höheres Unfallrisiko auf und ist nur eingeschränkt zum Führen eines Autos oder Motorrades geeignet. Maßnahmen wie Änderungen der Insulintherapie sowie ein Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining ergänzt durch häufige Blutzuckerselbstkontrollen sind für diese Menschen unbedingt erforderlich, um sicher am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Beachten Sie hierzu auch die „Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer“ in unserem Infokasten auf der vorherigen Seite.

Eigenverantwortlich handeln
Unerlässliche Voraussetzung für die sichere Teilnahme von Menschen mit Diabetes am Straßenverkehr ist eine intensive Schulung durch behandelnde Ärzte und Diabetes-Teams, in der auch Fragen zur Fahrtauglichkeit geklärt werden. Für jeden Diabetiker sollte ein bewusstes und eigenverantwortliches Handeln mit Blutzuckerselbstkontrollen unter Beachtung der „Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer“ selbstverständlich sein.

Ratschläge für insulinbehandelte Kraftfahrer

Insulinbehandelte Diabetiker, die als Kraftfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, müssen zur eigenen und zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer folgende Ratschläge beachten:

  1. Vor Antritt einer längeren Fahrt aus juristischen und aus Gründen der Sicherheit eine Blutzuckerselbstkontrolle durchführen und Ergebnis protokollieren.
  2. Alle zur Blutzucker-Selbstkontrolle erforderlichen Gegenstände im Fahrzeug mitführen.
  3. Im Fahrzeug immer ausreichende Mengen von schnell wirksamen Kohlenhydraten (Trauben-, Würfelzucker) griffbereit halten.
  4. Bei Hypoglykämie oder Verdacht auf Hypoglykämie Fahrt nicht antreten.
  5. Bei den ersten Anzeichen einer Hypoglykämie bzw. beim geringsten Verdacht auf Hypoglykämie Fahrt sofort unterbrechen, schnell wirksame Kohlenhydrate einnehmen und warten, bis die Hypoglykämie sicher überwunden ist.
  6. Bei längeren Fahrten jeweils nach zwei Stunden Pause einlegen und eine bestimmte Menge Kohlenhydrate essen.
  7. Vor Antritt einer Fahrt niemals mehr (als sonst) Insulin spritzen und niemals weniger essen. Nie losfahren, ohne etwas gegessen zu haben (kleine KE bzw. KHE-Menge).
  8. Lange Nachtfahrten möglichst vermeiden.
  9. Die Fahrgeschwindigkeit aus eigenem Entschluss reduzieren.
  10. Gewohnte Tagesverteilung der Mahlzeiten und der Insulininjektionen einhalten.
  11. Vor und während einer Fahrt keinen Alkohol trinken (auch kein „Diätbier“).
  12. Diabetikerausweis, Insulin und Insulinspritzen und ggf. Glukagon mitführen.
  13. Regelmäßige ärztliche Kontrollen und eine halbjährliche Untersuchung der Sehfähigkeit durchführen lassen.

Kontakt
Dr. med. Hermann Finck
Diabetologe DDG
Otfrid-von-Weißenburgstraße 3
36043 Fulda

Felicitas (13) und Rebecca (10) kontrollieren ihren Blutzucker auch, bevor sie losradeln, denn nicht nur Kraftfahrzeuge gehören zum „richtigen“ Straßenverkehr.

DRITTE AUSGABE 2001

Dritte Ausgabe 2001

INHALT | DIABETES + SOZIALES
Grünes Licht für Diabetiker

DIABETES + SOZIALES | TITELTHEMA
Diabetes und Beruf:

DIABETES + SOZIALES | TITELTHEMA
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TITELTHEMA | DIABETES + SOZIALES
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